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Auftakt zum Bürgerbudget 2023

01.06.2023

Was haben eine Informationstafel zu "Umwelt und Natur" am Jenzig, Bodenmarkierungen für gegenseitige Rücksichtnahme in der Innenstadt, eine Kleinkindschaukel in Jena-Nord und eine neue Sitzbank im Kirchgarten in Alt-Winzerla gemeinsam?

Bereits zum 5. Mal haben die Jenaer Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, ihre Ideen für Verbesserungen in unserer Stadt einzureichen. Durch nicht verbrauchte Mittel aus den Vorjahren stehen 2023 insgesamt 103.970 € zur Verfügung. Die Frist zur Einreichung endet am 31.07.2023.

Christian Gerlitz, Bürgermeister und Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt, freut sich jedes Jahr über die Ideenfülle aus der Bürgerschaft: "Projekte des Bürgerbudgets zeigen, wie Verbessungsvorschläge aus der Bevölkerung große Wirkung entfachen. Das Engagement von Einzelpersonen oder Vereinen zeigt die Begeisterung für unsere schöne Stadt. Ich freue mich auf die Einreichungen."

Von der Einreichung bis zur Entscheidung über die Umsetzung

Nach der Einreichung schließt sich ab 01.08. die Phase für die Prüfung der Vorschläge an. Dabei prüft die Zentrale Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung gemeinsam mit anderen Bereichen der Verwaltung sämtliche Vorschläge auf ihre Gültigkeit anhand der Kriterien im Regelwerk. Das Ergebnis dieser Prüfung wird vor der Veröffentlichung auf der Beteiligungsplattform auch im Beirat für Bürgerbeteiligung beraten.

Ab dem 01.10. können dann alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren während der sechswöchigen Abstimmung ihre Favoriten des Bürgerbudgets küren. Dabei können bis zu fünf Stimmen online oder per Stimmzettel abgegeben werden. Dafür wird es - anders als in den Vorjahren - mehrere Wahllokale im gesamten Stadtgebiet geben. Das Ergebnis der Abstimmung wird am 16.11. öffentlich präsentiert.

Neue Voraussetzung für die Gültigkeit von Vorschlägen

Damit ein Vorschlag gültig ist und im Herbst darüber abgestimmt werden kann, muss er einige Voraussetzungen erfüllen. So muss er beispielsweise der Allgemeinheit dienen und die Verbesserung sich entweder im öffentlichen Raum oder in öffentlich zugänglichen Bereichen befinden bzw. der Allgemeinheit kostenfrei zugänglich sein. Darüber hinaus können aus dem Bürgerbudget maximal 10.000 € pro Vorschlag als Festbetrags- oder Zuschussfinanzierung gewährt werden.

Neu ist in diesem Jahr, dass Vorschläge nicht zur Abstimmung gestellt werden, wenn sie zugunsten von juristischen Personen (z.B. Vereinen, Trägern, Organisationen und Institutionen) gehen, die im vorangegangenen Jahr Mittel aus dem Bürgerbudget erhalten haben. Ausgenommen hiervon ist die Stadt Jena (insbesondere die Eigenbetriebe).

 

Alle wichtigen Informationen rund um das Bürgerbudget finden sich auf dem Beteiligungsportal der Stadt Jena sowie auf der Online-Beteiligungsplattform.
 

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