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Informelle Bürgerbeteiligung

Informelle Bürgerbeteiligung (auch "freiwillige" Bürgerbeteiligung genannt) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern es wird frei entschieden, wann und wie die Bürgerbeteiligung durchgeführt werden soll. Bei informeller Bürgerbeteiligung werden Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung eingeladen, sich zu beteiligen, z. B. wenn es um die Entwicklung der Innenstadt geht oder die Mobilitätsangebote in der Stadt verbessert werden sollen. Oft findet informelle Bürgerbeteiligung frühzeitig im Planungsprozess statt, wenn noch Spielraum für Ideen und verschiedene Planungsvarianten bestehen, die gemeinsam erörtert und abgewogen werden. Das können Veranstaltungen, Online-Dialog-Angebote, ein Diskussionsstand in einer Passage oder Workshops an Schulen sein. Häufig gibt es einen Moderator oder eine Moderatorin und es werden kreative Methoden verwendet, um produktive Diskussionen zu fördern.

Anwendungsbereiche der informellen Beteiligung

Informelle Bürgerbeteiligung ist in Jena grundsätzlich für alle Aufgabenbereiche des eigenen Wirkungskreises möglich, die in der Zuständigkeit des Stadtrates und des Oberbürgermeisters liegen. Es können also vielfältige Themen in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport, Wohnen, Verkehrsplanung, Stadtplanung und anderen zum Inhalt von Bürgerbeteiligung werden.

Bürgerbeteiligung ist nicht möglich, wenn das öffentliche Wohl oder der Schutz von Minderheiten eine Nichtöffentlichkeit erfordert oder wenn (z. B. aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen) bei einem Vorhaben kein Gestaltungs- und Handlungsspielraum besteht. Aus diesem Grund ist ein Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid nur bei Aufgaben des eigenen Wirkungskreises möglich.

Konkrete Regelungen zum Anwendungsbereich der informellen Bürgerbeteiligung enthält die Bürgerbeteiligungssatzung (BBS).

Wichtige Elemente der informellen Bürgerbeteiligung finden Sie nachfolgend erklärt.

Die Leitlinien wurden von Verwaltung, Politik und Bürgerinnen und Bürger partnerschaftlich entwickelt, um die bisherigen Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung in Jena zu bündeln. Damit wird ein Fundament für eine lebendige Beteiligungskultur geschaffen, die sich letztlich in mehr (Lust auf) Bürgerbeteiligung ausdrücken soll. Es wurde ein gemeinsames Verständnis erarbeitet, wodurch sich gute Bürgerbeteiligung auszeichnet, was mit Bürgerbeteiligung erreicht werden kann und wie darüber entschieden wird, wann Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.

Die Leitlinien sollen insbesondere dazu beitragen, dass junge Menschen sich aktiv beteiligen, auch wenn sie noch kein Wahlrecht haben oder als Studierende nur vorübergehend in Jena leben. Ihre Perspektiven dürfen nicht fehlen, wenn die Zukunft von Jena gestaltet wird.

Jena ist eine von ca. 40 Städten in Deutschland, die eine Vorreiterrolle übernommen und Leitlinien für Bürgerbeteiligung aufgestellt hat. Bürgerbeteiligung wird nicht nur als Erfordernis, sondern als Schlüsselfaktor für die Zukunftsfähigkeit der Stadt angesehen. Wenn wesentliche Entscheidungen für die Entwicklung von Jena transparent getroffen werden und Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen darin wiederfinden, dann wächst auch die Identifikation mit ihrer Stadt.

Die Leitlinien werden 2023 evaluiert.

Alle städtischen Vorhaben, bei denen ein größeres Interesse der Einwohnerschaft angenommen wird, werden von der Verwaltung möglichst frühzeitig in einer Vorhabenliste dokumentiert, die im Internet öffentlich zugänglich ist. Die Vorhabenliste verdeutlicht nicht nur, bei welchen Vorhaben informelle Bürgerbeteiligung durch die Verwaltung (oder die städtischen Eigenbetriebe) vorgesehen ist, sondern auch, zu welchen Vorhaben informelle Bürgerbeteiligung von Bürgern und Bürgerinnen zusätzlich angeregt werden kann. Schließlich ist in der Liste auch bei jedem Vorhaben vermerkt, ob es eine gesetzlich vorgeschriebene formelle Bürgerbeteiligung gibt.

Die Vorhabenliste wird regelmäßig aktualisiert. Wenn auf der  Vorhabenliste der Verwaltung für ein Vorhaben bereits eine informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, erübrigt sich die Anregung von Bürgerbeteiligung für dieses Vorhaben durch Bürgerinnen und Bürger. Für die Anregung von informeller Bürgerbeteiligung ist es unerheblich, ob für die städtischen Vorhaben bereits formelle Beteiligungen vorgeschrieben sind oder nicht. Im ersteren Fall kann informelle Bürgerbeteiligung zusätzlich (meist frühzeitig) zur formellen Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Im letzteren Fall kann informelle Bürgerbeteiligung auch ohne formelle Bürgerbeteiligung stattfinden.