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Mit gegenseitiger Rücksichtnahme durch die Stadt - Sensibilisierung durch Bodenmarkierungen

Einreicherin

Frau Metzner für den Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Jena

Kurzbeschreibung des Vorschlags

Die Konfliktsituation Radfahrer/Fußgänger auf dem Fußweg ist ein zunehmendes Problem und so entstehen an verschiedenen Stellen der Stadt Jena immer wieder gefährdende Situationen zwischen Fußgängern und Radfahrern, die für Menschen mit Behinderungen oder mobilitätseingeschränkten Bürgern und auch Eltern mit Kinderwagen/Kleinkindern zu Gefahrensituationen werden können. „Rad frei“ auf Fußwegen bedeutet eben nicht dasselbe wie „Radweg“. Auf Fußwegen hat der Fußgänger Vorrang und es ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren!

Deshalb muss hier dringend Abhilfe geschaffen werden.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung möchte hier bewusst den Versuch wagen, die Radfahrer niederschwellig auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

Ein Versuch, Verbote abzuwenden.

Mit dem Antrag schlagen wir deshalb vor, folgende Mischflächen durch Anbringung von großen Symbolen auf dem Boden zu markieren, um damit zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufzufordern:

  • Neugasse
  • Unterm Markt
  • Oberauengasse
  • Saalstraße
  • Johannisstraße
  • Löbderstraße
  • Holzmarkt

Je Straße sind 2 Markierungen geplant, analog den bereits vorhandenen Markierungen auf dem Weg vom Erlkönig Richtung Kunitz mit dem Ziel, die Bürger zu sensibilisieren.

Hier der Link zu einem Beispiel.

2. Es wäre ebenso wünschenswert und notwendig, das Wenigenjenaer Ufer und die beiden Fußwege der Camsdorfer Brücke mit dem Symbol (Verbot für Fahrradfahrer ) auszustatten.

Kosten: ca. 10.000 € für die Sicherheit der Jenaer Bürger

Kosten
10000.00€
Stellungname der Verwaltung

Der Vorschlag ist in Teilen gültig.

Die im Vorschlag genannten Orte für die Markierungen können für die Umsetzung nicht garantiert werden. Wenn der Vorschlag ausgewählt wird, muss im Nachgang in einer Abstimmungsrunde, bestehend aus Vertreter*innen vom Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Fachdienst (FD) Mobilität, FD Stadtentwicklung, FD Bauordnung und Denkmalschutz und der Straßenverwaltung bei Kommunalservice Jena, die Standortfrage geklärt werden. Dabei ist auch zu klären, ob dauerhafte oder temporäre Markierungen auf den Boden aufgebracht werden können.

Kategorie

Öffentliche Ordnung & Sicherheit

Status

gültig

Jahr

2021
Stimmen
409